Baubegleitung
Sachverständiger für eine qualifizierte Baubegleitung
nach § 21 EnEV 2009 (Gebäudeenergieberater HWK)
Die KfW bezuschusst die qualifizierte Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen während der Sanierungsphase. ( Programmnummer 431 )
Vorraussetzung für den Zuschuss ist eine Förderung der Sanierungs - maßnahme im Programm "Energieeffizient Sanieren" der KfW (mit der Programmnummer 151 / 152 / 430 ). Der Zuschuss kann für die Durchführung einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder von Einzelmaßnahmen bzw. Einzelmaßnahmenkombinationen gewährt werden. Genauere Angaben hierzu sowie die jeweiligen Konditionen finden sie unter " www.kfw.de "