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Baubegleitung

Sachverständiger für eine qualifizierte Baubegleitung

nach § 21 EnEV 2009  (Gebäudeenergieberater HWK)

Die KfW bezuschusst die qualifizierte Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen während der Sanierungsphase. ( Programmnummer 431 )

Vorraussetzung für den Zuschuss ist eine Förderung der Sanierungs - maßnahme im Programm "Energieeffizient Sanieren" der KfW  (mit der Programmnummer 151 / 152 / 430 ). Der Zuschuss kann für die Durchführung einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder von Einzelmaßnahmen bzw. Einzelmaßnahmenkombinationen gewährt werden. Genauere Angaben hierzu sowie die jeweiligen Konditionen finden sie unter   "  www.kfw.de "